EIN VERKEHRSUNFALL...
... kommt ungelegen und erfordert von Ihnen, Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite auf einem Gebiet zu treffen, das Ihnen zumeist unbekannt ist. Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen.
Als Geschädigter sollten Sie deshalb umgehend mit uns Kontakt aufnehmen, damit die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig gestellt werden.
UNSERE LEISTUNGEN
SCHADENSERSATZ
Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch und führen den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
KFZ-SACHVERSTÄNDIGER
Wir stellen Kontakt zu einem öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter zur Ermittlung der Schadenshöhe her.
MIETWAGEN
Wir beraten Sie, zur Frage der Inanspruchnahme eines Mietwagens und zur Geltendmachung von Nutzungsausfall.
ABRECHNUNGSOPTIONEN
Wir beraten Sie, ob das Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl noch zu reparieren ist.
REGULIERUNG
Wir achten auf vollständige Regulierung Ihrer Ansprüche und verhindern unberechtigte Kürzungen der Haftpflichtversicherung.
NETZWERK
Wir arbeiten eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen, die Ihren Schaden kompetent beheben.
SCHMERZENSGELD
Bei einer Verletzung machen wir ein Schmerzensgeld sowie ggf. den Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden geltend.
KOMPETENZ
Wir setzen Ihre Ansprüche unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung für Sie durch.
KOSTEN
Die RA-Gebühren rechnen wir im Rahmen der Haftung direkt mit der Haftpflichtversicherung als Teil des Schadens ab.
MELDEN SIE HIER IHREN UNFALL:
 

UNFALL ONLINE MELDEN
Füllen Sie dieses Formular aus und übermitteln uns die Daten zu Ihrem Verkehrsunfall. Wir rufen zurück und besprechen das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
 

UNFALL TELEFONISCH MELDEN
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0541 357 357 0, um die wesentlichen Daten aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

KONTAKT
RAe Römer und Lenz
Georgstraße 4, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541 357 357 0
E-Mail: info@roemer-lenz.de
WIR ÜBER UNS
Als Unfallgeschädigter haben Sie mehr Rechte und Ansprüche als Sie ahnen oder Ihnen der gegnerische Versicherer weismachen will.
Deshalb sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten, der die gesamte Schadenregulierung für Sie übernimmt – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld.
Die Rechtanwaltskanzlei RÖMER UND LENZ ist seit 20 Jahren auf die Bereiche Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat Herrn RA Römer das Führen der Fachanwaltsbezeichnung »Fachanwalt für Strafrecht« und Herrn RA Lenz das Führen der Fachanwaltsbezeichnung »Fachanwalt für Verkehrsrecht« gestattet.
Wir greifen auf umfangreiche Kenntnisse und jahrelange Erfahrung sowohl im Verkehrsrecht als auch im Recht der Schadensregulierung zurück.